Garantiebestimmungen

Ausschnitt aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

7) Mängelhaftung


a) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

b) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Buchstabe a folgendes:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.
Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.